
Datenschutz · FraudShield
Datenschutzerklärung
Transparente Informationen zur Webseiten-, IBAN- und Telefonnummern-Prüfung sowie zum rein lokal vorbereiteten Prüfbericht.

Wichtiger Hinweis
Diese Datenschutzerklärung ist eine sorgfältig ausgearbeitete Projektfassung für die Präsentation und den aktuellen Entwicklungsstand. Vor einem Produktivbetrieb mit Nutzerkonten, Uploads, Datenbank, Partner-API oder institutioneller Nutzung sollte sie juristisch geprüft und an die tatsächliche technische Umsetzung angepasst werden.

2. Zweck der Plattform
FraudShield dient der strukturierten Risikoprüfung von Online-Shops, Domains, URLs, Zahlungsdaten, unbekannten Telefonnummern und Verdachtsfällen. Das System soll Nutzerinnen und Nutzer vor Zahlungsausgängen und riskanten Anrufen sensibilisieren, Belege ordnen und bei Bedarf einen sachlichen Bericht für Bank, Polizei, Verbraucherzentrale oder Rechtsberatung vorbereiten.

3. Server-Logdaten
Beim Aufruf der Website können technisch notwendige Zugriffsdaten verarbeitet werden. Dazu gehören insbesondere IP-Adresse, Datum und Uhrzeit des Zugriffs, aufgerufene Datei, Referrer-URL, Browsertyp, Betriebssystem, HTTP-Statuscode und übertragene Datenmenge.
Die Verarbeitung erfolgt zur Auslieferung der Website, zur technischen Stabilität, zur Missbrauchsabwehr und zur IT-Sicherheit.

4. Eingaben im Scanner und IBAN-Check
Bei einer Domain- oder URL-Prüfung können die eingegebene Domain, technische Metadaten, Prüfergebnisse, Risikosignale und Quellenverweise verarbeitet werden. Abhängig vom aktivierten Prüfmodul kann die Domain oder URL an die in der Auswertung benannten öffentlichen Prüfdienste übermittelt werden.
Eine eingegebene IBAN wird im Browser formal geprüft und in der Ergebnisansicht sowie im neutralen Prüfbericht nur maskiert dargestellt. Für ein ausdrücklich gewähltes Bank-Rückrufschreiben oder eine Polizeivorlage kann der Nutzer die vollständige Empfänger-IBAN erneut in das geöffnete Formular eintragen. Diese zusätzliche Eingabe bleibt im Dokumentformular, wird nicht in den temporären Prüfentwurf übernommen und nicht an FraudShield übertragen.

4a. Telefonnummern-Check
Die eingegebene Telefonnummer wird ausschließlich im Browser normalisiert und ausgewertet. Land, Rufnummerntyp, ursprünglicher Netzblock und JSON-Ausgabe werden lokal ermittelt. Die Nummer wird nicht an den FraudShield-Server oder eine fremde Analyse-API übertragen.
Ein Abgleich mit bereits mitgelieferten, belegten Hinweisen erfolgt ebenfalls lokal. Gibt es keinen Eintrag, wird die Nummer ausdrücklich als unbekanntes bzw. unbeschriebenes Blatt behandelt; FraudShield erzeugt keine erfundene Spam-Historie.

5. Lokale Speicherung im Browser
Prüfergebnisse werden nicht automatisch dauerhaft im Browser archiviert. Nur wenn der Nutzer ausdrücklich „Bericht erstellen“ wählt, wird ein einzelner Entwurf vorübergehend im SessionStorage des aktuellen Browser-Tabs gehalten. Er kann über „Temporäre Daten löschen“ sofort entfernt werden und endet grundsätzlich mit der Browser-Sitzung.
Erst durch Drucken, PDF-Speichern, Kopieren oder HTML-Export legt der Nutzer selbst eine Datei auf seinem Gerät an. FraudShield erhält diese Datei nicht.

6. Verdachtsmeldungen und Fallberichte
Wenn Nutzer einen Bericht vorbereiten, können je nach eigener Eingabe Domain, Shopname, Produkt, Zahlungsart, Betrag, Empfängername, maskierte IBAN, Telefonnummer, Beschreibung, Quellenlinks und Anlagenhinweise enthalten sein.
Die Angaben dienen ausschließlich der lokalen Ordnung des eigenen Sachverhalts. Sie werden weder an FraudShield übermittelt noch von FraudShield veröffentlicht. Der Nutzer entscheidet selbst, ob er den Bericht anschließend an Bank, Polizei, Verbraucherzentrale oder Rechtsberatung weitergibt.

7. Externe Quellen und Free-OSINT-Abrufe
FraudShield kann frei erreichbare Quellen und Feeds zur Risikoeinschätzung abrufen, zum Beispiel öffentliche Warnlisten, Phishing-/Malware-Feeds, technische URL-Analysequellen oder Verbraucherschutzseiten. Dabei können Suchbegriffe wie eine Domain oder URL an externe Dienste übertragen werden, sofern diese Funktion aktiv genutzt wird.
Für einen produktiven Betrieb sollte in der Oberfläche klar angezeigt werden, welche Module aktiv sind und welche externen Dienste kontaktiert werden.

8. Datenminimierung und Schutzkonzept
- IBANs in Ergebnis und neutralem Prüfbericht nur maskiert anzeigen.
- Vollständige Empfänger-IBAN nur nach bewusster Eingabe im lokalen Bank- oder Polizeidokument verwenden.
- Telefonnummern ausschließlich lokal im Browser analysieren.
- Keine Nutzerprüfungen oder Fallberichte zentral sammeln.
- Keine personenbezogenen Vorwürfe veröffentlichen.
- Bestätigte Warnquelle, öffentlicher Suchhinweis, technische Analyse und eigene Beobachtung klar trennen.
- Nutzer können temporäre Berichtsdaten jederzeit selbst löschen.

9. Rechtsgrundlagen
Je nach konkreter Funktion und Betriebsart kommen insbesondere die Verarbeitung zur Bereitstellung der Website, berechtigte Interessen an IT-Sicherheit, Betrugsprävention und Beweissicherung sowie gegebenenfalls Einwilligungen oder vertragliche Grundlagen für Partnerzugänge in Betracht.
Die konkrete Rechtsgrundlage sollte im Produktivbetrieb passend zur tatsächlich aktivierten Funktion dokumentiert werden.

10. Speicherdauer und Löschung
Technische Server-Logdaten werden nur so lange aufbewahrt, wie dies für Betrieb, Sicherheit und Fehleranalyse erforderlich ist. FraudShield führt keine zentrale Aufbewahrung von Nutzerfällen. Der lokale Berichtsentwurf ist sitzungsgebunden; vom Nutzer exportierte Dateien unterliegen allein dessen eigener Aufbewahrung und Löschung.

11. Betroffenenrechte
Betroffene Personen haben nach der DSGVO insbesondere Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch, Widerruf einer Einwilligung und Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde.
Anfragen können an die oben genannte E-Mail-Adresse gerichtet werden.

12. Keine automatisierte Einzelentscheidung
FraudShield soll Risikosignale und Belege sichtbar machen. Ein Risiko-Score ist keine gerichtliche Feststellung und keine alleinige Grundlage für belastende Maßnahmen. Entscheidungen von Banken, Behörden oder Partnern sollten auf eigener Prüfung, rechtlicher Bewertung und nachvollziehbaren Belegen beruhen.